Wenn Sie sich an uns wenden
Ratsuchende erhalten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, in dem besprochen wird, wie der weitere Unterstützungsweg aussehen kann. Zentraler Inhalt ist von Anfang an immer die Herstellung des Schutzes der/des Betroffenen.
Bei jüngeren Kindern besprechen wir im Erstgespräch zunächst mit den ratsuchenden Erwachsenen, welche Angebote für ihre Kinder und sie hilfreich sind. Ab einem Alter von circa zwölf Jahren entscheiden die Betroffenen selbst darüber, ob sie von Beginn an alleine oder zuerst mit ihren Bezugspersonen gemeinsam mit uns sprechen möchten. Bei Sag‘s e.V. erhält jede*r Betroffene ihre/seine persönliche Beraterin, die ihre Schweigepflicht ernst nimmt. Daher spricht diese nur auf Wunsch der Betroffenen mit deren Bezugspersonen. Bezugspersonen können ebenfalls mit einer eigenen Beraterin sprechen, die wiederum die Schweigepflicht ihnen gegenüber beachtet.
Die Beratungsprozesse gestalten sich ganz unterschiedlich – immer abgestimmt auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden und deren Anliegen. Bei Sag‘s e.V. finden einzelne Beratungsgespräche bis hin zu Beratungsreihen über längere Zeiträume statt.
Es gibt Jugendliche, die die Beratungsstelle alleine aufsuchen, ebenso wie ganze Familien und auch Fachkräfte anderer Institutionen, die in verschiedenen Konstellationen Beratungsgespräche in Anspruch nehmen.
Wichtig ist, dass alle Betroffenen den Raum und die Zeit bekommen, die sie brauchen, um sich auf ihren eigenen Weg zu machen, wieder Vertrauen fassen zu können, um mit Unterstützung zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu finden.
Für Ratsuchende sind alle Gespräche bei Sag‘s e.V. kostenfrei. Auf Wunsch beraten wir auch anonym.